Praxis Schönberg  - Osteopathie & Coaching
eine entspannte Oase, um einfach zu sein....

 

 

Behandlungskosten



bis 60 Min:  € 100,-  für Selbstzahler (gesetzliche Versicherung)/ € 130,- für Privatversicherte
bis 90 Min: € 145,- für Selbstzahler (gesetzliche Versicherung) / € 190,-  für Privatversicherte

Berichterstattungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker findet insoweit keine Anwendung.

Für Termine, die nicht 48 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin abgesagt werden, wird ein Ausfallhonorar in voller Höhe erhoben, soweit der Termin nicht anderweitig neu belegt wird. Termine am Montag sind spätestens Freitagvormittag abzusagen.

Terminabsagen bzw. –verschiebungen sind ausschließlich über die Festnetznummer der Praxis (nicht per Email)  bzw. persönlich mit mir möglich.  


Kostenübernahme durch die Kassen?

Gesetzliche Kassen erstatten grundsätzlich keine Leistungen des Heilpraktikers.

Einige gesetzliche Kassen bezuschussen Osteopathie als außerordentliche Satzungsleistung soweit der Behandler entsprechende Qualifikationen nachweisen kann. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kasse hierüber. Ich bin zertifiziert vom Verband freier Osteopathen e.V. (VFO e.V.). Meine Ausbildung umfasst nachweislich mindestens 1350 Unterrichtsstunden.  

Es besteht zudem die Möglichkeit eine Zusatzversicherung abzuschließen, welche die Kosten vertragsgemäß (Höchstbeträge pro Leistung/Jahr) übernimmt.

 

Die Erstattung privater Kassen richtet sich nach der jeweiligen Vertragsgestaltung.

Fragen Sie sicherheitshalber nach, ob Behandlungen von einem Heilpraktiker übernommen werden.

Außerdem kann es zu Kürzungen bei Einzelpositionen kommen, da die Versicherung bzw. die Beihilfestelle nur bestimmte Höchstbeträge erstattet. Auch können bestimmte Kennziffern von der Erstattung ausgeschlossen oder nur in bestimmtem Umfang (Anzahl) erstattungsfähig sein.

Nachdem einige gesetzliche Kassen Osteopathie als Satzungsleistung für eine bestimmte Anzahl von Sitzungen teilweise bezuschussen, gehen immer mehr private Krankenkassen dazu über, die osteopathischen Behandlungen mit Hinweis auf fehlende medizinische Notwendigkeit ebenfalls auf eine bestimmte Anzahl von Behandlungen zu begrenzen.

Soweit die durchgeführte Leistung nicht im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aufgeführt wird bzw. keine analoge Anwendung von dort aufgeführten Kennziffern möglich ist, sind die Leistungen nicht erstattungsfähig. Dies gilt für die bei therapeutischem Coaching erbrachten Leistungen.

Unverbindliche Informationen zur Erstattung durch Krankenkassen können Sie über die Webseite der
 Krankenkassennetz.de GmbH erhalten.

Zahlungsverpflichtung

Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. Der Honoraranspruch ist unabhängig von jeglichen Versicherungs- und /oder Beihilfeleistungen in voller Höhe zu begleichen.